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Impressum-Generator für deutsche Unternehmenswebsites

Erstellen Sie kostenlos eine strukturierte Impressum-Vorschau und prüfen Sie typische Pflichtangaben nach aktuellem DDG-Standard.

Keine Rechtsberatung. Sonderfälle werden erkannt und zur manuellen Prüfung markiert.

Datenschutz: Wir verarbeiten Ihre Eingaben zur Erstellung der Impressum-Vorschau. In dieser Version werden die eingegebenen Daten nicht dauerhaft gespeichert. Serverlogdaten können technisch bedingt verarbeitet werden. Eine Lead-Erfassung findet nur nach ausdrücklicher Einwilligung statt. Eingaben in das Steuer-Feld werden serverseitig validiert und bei Verdacht auf eine normale Steuernummer aktiv blockiert.

Was ist der Hauptzweck dieser Website?
Richtet sich das Angebot an Verbraucher?
Welche Rechtsform hat der Anbieter der Website?

Bei einer GbR sind weitere Angaben relevant - wir machen einen Hinweis daraus.

Anbieter, Anschrift und Kontakt
Eine E-Mail-Adresse ist eine zentrale Pflichtangabe für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme.
Eine Telefonnummer ist nicht in jedem Fall zwingend, aber für ein belastbares Unternehmensimpressum stark empfohlen.
Vertretung und Register

Für juristische Personen ist mindestens eine vertretungsberechtigte Person zu nennen.

Bei mehreren Personen mit Komma trennen.
Bei eintragungspflichtigen Rechtsformen müssen Registergericht und Registernummer angegeben werden.
Steuerangaben
Die USt-ID beginnt mit Länderkennung (z. B. DE). Ihre normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
Geben Sie hier nicht Ihre normale Steuernummer ein.

Kapitalangaben sind nur dann ins Impressum aufzunehmen, wenn Sie auf der Website bereits Kapitalangaben machen.

In welcher Branche ist der Anbieter tätig?
Regulierter Beruf / erlaubnispflichtige Tätigkeit
Bei Auswahl eines regulierten Bereichs erscheinen darunter modulspezifische Pflichtfelder. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ werden vom Tool blockiert. Aktive Module sind nie GREEN - die Vorschau erscheint mit Prüfhinweisen.

Versicherungsvermittler / Versicherungsberater - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Immobiliardarlehensvermittler - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Immobilienmakler / Wohnimmobilienverwalter / Bauträger / Baubetreuer - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Rechtsanwalt / Kanzlei - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Steuerberater / Steuerberatungsgesellschaft - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Arzt / Zahnarzt / Psychotherapeut / Apotheker / Heilberuf - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Architekt / beratender Ingenieur - bitte alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlende Pflichten oder „Nicht sicher“ bei Kernfragen werden vom Tool blockiert.

Veröffentlichen Sie regelmäßig Inhalte, die über reine Leistungsbeschreibung hinausgehen?
B2C-Angaben

Bei rein gewerblichen Kunden (B2B) ist kein VSBG-Hinweis erforderlich.

Plattformfunktion / User-Generated-Content (DSA)
Foren, Profile, Bewertungen, Marktplatzfunktionen, Kleinanzeigen und ähnliche Vermittlungsdienste lösen Pflichten nach dem Digital Services Act aus - das Tool blockt solche Fälle bewusst.
Audiovisuelle Mediendienste
Videoportale, Web-TV oder On-Demand-Angebote unterliegen rundfunk- und medienrechtlichen Sonderpflichten - das Tool blockt solche Fälle bewusst.
Verbraucher-Vertragsstrecken (BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 können solche Funktionen zusätzlich Anforderungen aus dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) auslösen - kein Impressumsbestandteil, aber prüfen.

Dieses Tool erstellt eine strukturierte Impressum-Vorschau auf Basis Ihrer Angaben. Es ersetzt keine Rechtsberatung und prüft Sonderfälle nicht abschließend.

Einordnung

Wann der Impressum-Generator reicht, und wann nicht.

Ein Impressum ist kein kreativer Text. Es ist ein Pflichtangaben-Block. Genau deshalb muss ein gutes Tool zwei Dinge leisten: Standardfälle schnell strukturieren und Sonderfälle nicht so tun, als wären sie einfach.

Gut geeignet

Für einfache Unternehmenswebsites, Dienstleister, Agenturen, Beratungen und Selbstständige mit klarer Rechtsform, ladungsfähiger Anschrift und normalen Kontaktangaben.

Mit Prüfhinweis

Für GmbH, UG, GbR, Registereinträge, Umsatzsteuer-ID, redaktionelle Inhalte oder Fälle, bei denen einzelne Angaben ergänzt oder gegengeprüft werden müssen.

Nicht automatisch

Für regulierte Berufe, Plattformen, Marktplätze, Shops mit komplexen Vertragsstrecken, audiovisuelle Dienste oder unklare Sonderfälle. Hier ist eine manuelle Prüfung seriöser.

Pflichtangaben

Was typischerweise ins Impressum gehört.

Die genaue Pflicht hängt von Rechtsform, Website-Zweck und Branche ab. Diese Punkte sind der Kern, den viele Unternehmenswebsites entweder unvollständig oder veraltet führen.

  • Anbietername oder vollständiger Name bei Einzelunternehmen
  • Ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • E-Mail-Adresse und ein schneller elektronischer Kontaktweg
  • Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen, falls relevant
  • Registergericht und Registernummer bei eingetragenen Unternehmen
  • Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID, wenn vorhanden
  • Verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV bei redaktionellen Inhalten
  • Spezialangaben für erlaubnispflichtige oder regulierte Tätigkeiten

Aktuelle Rechtslage

Impressum erstellen nach DDG, nicht nach altem TMG.

Viele Impressen sind formal alt, auch wenn die Firma dahinter korrekt arbeitet. Ein häufiger Hinweis ist ein Verweis auf das TMG. Das Telemediengesetz ist seit 2024 abgelöst. Für aktuelle Websites ist heute vor allem das Digitale-Dienste-Gesetz relevant.

DDG statt TMG

Alte Textbausteine mit TMG-Verweis sollten geprüft und aktualisiert werden. Das Tool ist auf die aktuelle DDG-Logik ausgelegt.

MStV bei redaktionellen Inhalten

Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht, braucht in vielen Fällen eine verantwortliche Person nach Medienstaatsvertrag.

DSGVO separat prüfen

Ein korrektes Impressum ersetzt keine Datenschutzerklärung, kein sauberes Cookie-Setup und keine technische Prüfung von Tracking und Drittanbietern.

FAQ

Häufige Fragen zum Impressum-Generator.

Für geschäftsmäßige Websites in Deutschland ist ein Impressum in der Regel Pflicht. Das betrifft nicht nur Online-Shops, sondern auch Unternehmenswebsites, Dienstleister, Agenturen, Beratungen und viele Selbstständige. Rein private Seiten sind der Ausnahmefall, nicht die Regel.

Das Tool erstellt eine strukturierte Impressum-Vorschau auf Basis Ihrer Angaben. Standardfälle können damit gut vorbereitet werden. Sonderfälle, regulierte Berufe, Plattformfunktionen, Shops oder unklare Rechtsformen sollten zusätzlich geprüft werden.

Das frühere Telemediengesetz ist durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst worden. Viele alte Impressumstexte nennen noch TMG. Für aktuelle Unternehmenswebsites sollte die Pflichtangaben-Logik deshalb auf DDG, MStV und weitere relevante Spezialpflichten geprüft werden.

Typisch sind Anbietername, ladungsfähige Anschrift, Kontaktangaben, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registerdaten, Umsatzsteuer-ID falls vorhanden und bei redaktionellen Inhalten eine verantwortliche Person nach MStV. Je nach Branche können weitere Angaben erforderlich sein.

Kein kostenloses Tool kann jeden Einzelfall rechtlich verbindlich bewerten. Ein Generator kann Standardangaben strukturieren und offensichtliche Lücken sichtbar machen. Rechtssicherheit entsteht erst durch korrekte Angaben, aktuelle Rechtslage und Prüfung von Sonderfällen.

Eine manuelle Prüfung ist sinnvoll bei regulierten Berufen, mehreren Gesellschaften, Plattformfunktionen, Shops, redaktionellen Angeboten, Auslandsbezug, unklaren Registerdaten oder wenn das Impressum schon länger nicht aktualisiert wurde.

Nein. Das Tool konzentriert sich auf Impressum und Pflichtangaben. Datenschutz, Consent, Cookies, Tracking, Drittanbieter-Skripte und technische DSGVO-Risiken müssen separat geprüft werden.

seosath

Impressum ist nur ein Baustein.

Wenn Sie Ihre gesamte Website auf Pflichtangaben, Trust-Struktur und technische Basis prüfen lassen wollen - wir machen das mit klarem Scope und Festpreis.

Neben Impressum und DSGVO lohnt sich ein Blick auf BFSG: Wer seine Website barrierefrei machen muss.